Das STIPENDIUM FÜR GEFLÜCHTETE

Das SBW Berlin Stipendium für Geflüchtete unterstützt junge begabte Geflüchtete in Deutschland, die sich sozial engagieren wollen und ihre im Studium erworbenen Kompetenzen während und nach dem Studium im Rahmen sozialer Projekte einsetzen.

Lesen Sie unsere Richtlinien für dieses Stipendium.

Projektarbeit

Schon während ihres Studiums in Berlin engagieren sich unsere Stipendiaten sozial. Im Idealfall sind diese Projekte Bestandteil der gemeinnützigen Arbeit von Organisationen, die andere Geflüchtete aus ihrem Heimatland unterstützen. Das soziale Projekt kann aber auch bei SBW Berlin angesiedelt sein.

Nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums sollen unsere Stipendiaten ihre Projekte fortführen und durch die hier erworbenen Kompetenzen voranbringen. SBW Berlin steht dabei beratend zur Seite.

  • Heimatlose Ausländer, die in Deutschland leben
  • Anerkannte Flüchtlinge, die in Deutschland leben
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Abs. 1 oder 2, den §§ 23a, 25 Abs. 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) bei ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5 AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland
  • Inhaber einer Niederlassungserlaubnis für Deutschland
  • im Alter zwischen 18 und 30 Jahren
  • Berufs- oder Ehrenamtserfahrung im gemeinnützigen/sozialen Bereich nach Aufenthaltsbeginn in Deutschland (belegt durch Empfehlungsschreiben einer sozialen Einrichtung wünschenswert)
  • Motivationsschreiben
  • in Deutschland lebend bzw. vor der Bewerbung nachweislich nicht länger als 6 Jahre in Deutschland aufgehalten
  • Hochschulzugangsberechtigung (falls, Studium angestrebt wird)*
  • Absicht nach Förderungsende für mind. 18 Monate das soziale Projekt weiterzubetreiben bzw. sich in Deutschland gemeinnützig zu engagieren nachweislich verhältnismäßig geringes Nettoeinkommen (siehe Richtlinien)
  • Durchschnittsnote, die einem deutschen Notendurchschnitt von mind. 2,5 entspricht
  • Bewerbung vor Studien-/Ausbildungsbeginn oder maximal im dritten Semester an einer staatlich anerkannten Hochschule (im In- oder Ausland) vollimmatrikuliert oder Bewerbung um ein Masterstudium kurz vor oder nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiums

* Interessierte Bewerbende sollten beachten, dass eine Bewerbung für einen Studienplatz an einer Universität oder Fachhochschule in Berlin oder Potsdam erforderlich ist. Diese erfolgt separat zur Stipendienbewerbung, d.h. die Bewerbenden sind hierfür selbst verantwortlich.

Unsere „Good to Know“ Videoserie auf unserem YouTube Kanal stellt das allgemeine Universitätssystem in Deutschland und die Universitäten in Berlin vor und zeigt, wie man sich an einer Universität in Berlin bewirbt.

Hinweis: Einzelne oder mehrere Familienangehörige der Stipendiaten dürfen nicht nach Förderungsbeginn zu einer dauerhaften Familienzusammenführung in den Räumlichkeiten der SBW Berlin nachgeholt werden.

  • Interesse an sozialem Engagement und an der Entwicklung sozialer Projekte
  • Gute akademische Leistungen
  • Transparenz und klare Kommunikation bezüglich beruflicher Ziele etc.
  • Proaktive Entwicklung sozialer Projekte während des Studiums (2 bis 8 Arbeitsstunden pro Woche an dem sozialen Projekt vorgesehen)
  • Gute akademische Leistungen in jedem geförderten Semester
  • Aktive Teilnahme an regelmäßigen Projektbesprechungen und Workshops bei der SBW Berlin
  • Erstellen von Projektberichten
  • Vorbereitung und Durchführung von Vorträgen oder Präsentationen zu den Projekten
  • Transparenz und klare Kommunikation bezüglich beruflicher Ziele
  • Bei Studien- oder Projektabbruch: Beginn des Rückzahlungsplans 3 Monate nach Studien- bzw. Förderzeitende in 12 Monatsraten

Weitere Informationen zum SBW Berlin Stipendium für Geflüchtete einschließlich zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren sind in den entsprechenden Richtlinien und Kriterien aufgeführt.

Informieren Sie sich über die Projektbeschreibung.

FRAGEN

Falls Sie Fragen haben, informieren Sie sich gerne in unserem FAQ.