Wir erhalten oft Anfragen zur SBW Berlin, dem SBW Berlin Stipendienprogramm und dem Bewerbungsverfahren. In der Regel enthalten die entsprechenden Richtlinien der Stipendien detaillierte Informationen hierzu. Wir empfehlen deshalb, die Richtlinien sorgfältig vor einer Bewerbung zu lesen. Wir haben hier aber für euch einige Fragen zusammengetragen und beantwortet.

Das ist leider nicht möglich. Wir bieten keine persönlichen Beratungstermine vor Ort an. Bei Fragen können Sie uns gerne eine Nachricht über das Kontaktformular auf der SBW Berlin Webseite oder an info@sbw.berlin schicken.

Es gibt drei verschiedene Stipendienarten: das SBW Berlin Stipendium für Studiengänge im sozialen Bereich, das SBW Berlin Stipendium für internationale Studierende und das SBW Berlin Stipendium für Geflüchtete. Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Stipendien sind auf der SBW Berlin Webseite und in den entsprechenden Richtlinien aufgeführt.

Insgesamt verfügen wir über 20 Stipendienplätze. Jedes Semester werden nur so viele Stipendien vergeben, wie offene Plätze vorhanden sind.

Die Zielgruppe ist abhängig von der Art des Stipendiums. In der Regel können sich junge Menschen bewerben, die sich bereits proaktiv sozial engagieren und eine große Motivation nachweisen können, soziale Projekte zu entwickeln bzw. fortzusetzen, so dass durch diese Projekte Menschen in Notlagen unterstützt werden. Dies soll einen allgemeinen Nutzen für die Gesellschaft haben.

Die Dauer der Förderung beträgt mindestens 30 Tage bis maximal 48 Monate. Maßgeblich ist die jeweilige Regelstudienzeit. Die Förderung wird zeitabschnittsweise, in der Regel jeweils für das kommende Semester, gewährt.

Ja, denn vor Ablauf jedes Semesters wird festgestellt, ob eine weitere Förderung gerechtfertigt ist. Die Förderung kann unter anderem in den folgenden Fällen von der SBW Berlin beendet werden: zwei nicht bestandenen Pflichtprüfungen oder zwei verschobenen Prüfungen, bei der Verfehlung der für das soziale/gemeinnützige Projekt festgesetzten Zielvereinbarungen oder wenn die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet werden. Die bis zum Förderende von der SBW Berlin gezahlten monetären Leistungen müssen dann 3 Monate nach Förder- bzw. Studienende in 12 Monatsraten an die SBW Berlin zurückgezahlt werden. Ausführliche Informationen zu weiteren Gründen für eine Beendigung der Förderung und zur Rückzahlungspflicht des Stipendiums sind in den entsprechenden Richtlinien der Stipendien und den Stipendienverträgen aufgeführt.

Nach einem regulären Studien- bzw. Förderzeitende gibt es zwei Möglichkeiten: Die internationalen Absolventen kehren in ihre jeweiligen Heimatländer zurück, entwickeln ihre Projekte in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen/sozialen Organisationen für mindestens 18 Monate vor Ort weiter oder die internationalen Absolventen verbleiben in Deutschland, hier allerdings unter Berücksichtigung einer Rückzahlungsvereinbarung. Der dann gültige beigefügte und notariell beglaubigte Rückzahlungsplan, zu den bis dahin von der SBW Berlin monetären Leistungen und für 12 Monatsraten beginnend 3 Monate nach Studienende, stellt allerdings eine große Herausforderung dar. Deshalb ist unbedingt zu beachten, dass günstigere Möglichkeiten existieren, wenn Stipendieninteressierte bzw. Stipendiaten von Anfang an beabsichtigen, in Deutschland zu bleiben. Weitere Informationen hierzu sind in den entsprechenden Richtlinien des Stipendiums und den Stipendienverträgen aufgeführt.

Für dieses Stipendium können sich anerkannte Flüchtlinge, die in Deutschland leben, heimatlose Ausländer, die in Deutschland leben, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§22, 23 Abs. 1 oder 2, den §§23a, 25Abs. 1 oder 2 des AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland, Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach §25 Abs. 3, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 5 AufenthG bei ständigem Wohnsitz in Deutschland und Inhaber einer Niederlassungserlaubnis für Deutschland bewerben. Alle Bewerbende und neu aufgenommene Stipendiaten müssen sich bereits sozial engagiert haben.

Die Stipendien beinhalten ein möbliertes Zimmer in dafür eingerichtete Studierenden-WGs in der Rudower Str. 67, 12351 Berlin. Die WGs sind geschlechterspezifisch aufgeteilt.

Eine Familienzusammenführung durch das SBW Berlin Stipendienprogramm ist nicht möglich. Familienangehörige oder Freunde dürfen nicht bei Stipendiaten im Haus der SBW Berlin wohnen. Familienangehörige oder dritte Personen können nicht finanziell durch das SBW Berlin Stipendienprogramm unterstützt werden. Dies hat eine außerordentliche Kündigung des Stipendienvertrages zur Folge.

In der Regel werden die Kosten für Sprachkurse oder ein vorbereitendes Jahr nicht übernommen. Die finanzielle Förderung neu aufgenommener Stipendiaten beginnt erst mit Semesterbeginn und nach Ankunft in Berlin. Eine Kaution für einen Studienplatz oder die Studiengebühren können daher in der Regel erst zu diesem Zeitpunkt übernommen werden. Dabei ist zu beachten, dass mit einer Eigenbeteiligung zu rechnen ist, falls die Kaution bzw. die Studiengebühren über dem nationalen Durchschnitt liegen.

Das Bewerbungsformular für alle drei Stipendienarten ist nur auf dem Online-Bewerbungsportal der SBW Berlin und wird nur als Link geteilt. Es ist zu beachten, dass zunächst ein Empfehlungsschreiben bzw. Motivationsschreiben erforderlich ist. Erst nach sorgfältiger Prüfung dieses Schreibens erhalten herausragende Bewerbende Zugang zum Online-Bewerbungsportal. Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren sind in den entsprechenden Richtlinien aufgeführt.

Es gibt keine Bewerbungsfristen. Stipendieninteressierte können sich ganzjährig für das Stipendienprogramm bewerben.

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